Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wie Ihr Immobilienportfolio an Ihre Kinder als die nächste Generation übergeben werden soll? Dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater diskutieren.
Sollen möglicherweise Immobilien einzeln vererbt werden? Oder soll ein Portfolio – geparkt in einer Immobilien-Anlagegesellschaft – über Gesellschaftsanteile in die nächste Generation übertragen werden?
Zur Sicherstellung des Fortbestands Ihres Immobilienvermögens bedarf es hier klarer Entscheidungsstrukturen, z. B. ob Familienmitglieder oder womöglich nur externe Führungskräfte aktiv in die Geschäftsführung eingebunden werden sollen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Lösung für Ihr individuelles Immobilienportfolio.